Objektkauf

Sale and Rent Back

Sale and Rent Back ermöglicht Unternehmern, gebundenes Kapital aus vorhandenen betrieblichen Objekten freizusetzen. Das Objekt wird an EUROPAY verkauft und anschließend auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags weiter genutzt.

Unternehmer und Berater prüfen ein betriebliches Bestandsobjekt

Ablauf

Bestandsobjekt verkaufen und weiter nutzen

Der Unternehmer bietet EUROPAY ein konkret bestimmtes, bereits vorhandenes betriebliches Objekt zum Kauf an. EUROPAY prüft Eigentum, Identität, Zustand, Marktgängigkeit, mögliche Drittbelastungen und die spätere Verwertbarkeit.

Kommt ein Vertrag zustande, verkauft der Unternehmer das Objekt an EUROPAY. Die weitere Nutzung wird in einem gesonderten Mietvertrag geregelt.

BGB-Grundlagen

Kauf, Eigentumsübergang und anschließende Miete

Der Verkauf beruht auf einem Kaufvertrag nach § 433 BGB. Bei beweglichen Sachen erfolgt die Eigentumsübertragung nach §§ 929 ff. BGB. Bleibt das Objekt nach dem Verkauf beim bisherigen Eigentümer, kann die Übergabe rechtlich durch ein Besitzmittlungsverhältnis nach § 930 BGB ersetzt werden.

Die anschließende Nutzung beruht auf einem Mietvertrag nach § 535 BGB. Die Miete ist das Entgelt dafür, dass EUROPAY dem Unternehmer den Gebrauch des Objekts überlässt.

Vertragsstruktur

Kauf mit anschließender Miete

Kaufpreis

Der Kaufpreis setzt Liquidität aus dem konkret bezeichneten Objekt frei.

Mietvertrag

Die weitere Nutzung wird in einem eigenständigen Mietvertrag geregelt.

Objektbewertung

Zustand, Marktgängigkeit und Verwertbarkeit werden vor Vertragsschluss geprüft.

Verantwortung für die spätere Verwertung

EUROPAY übernimmt die Eigentümerstellung und entscheidet nach Vertragsende als Eigentümerin über die weitere Nutzung oder Verwertung des Objekts.

Adressatenkreis

Ausschließlich für Unternehmer

Sale and Rent Back richtet sich ausschließlich an Unternehmer mit vorhandenen betrieblichen Objekten. Art des Objekts, Eigentumslage, Bewertung und spätere Nutzung werden vor Vertragsschluss geklärt.

Zahlungszuordnung

Mietzahlungen aus dem Nutzungsvertrag

Nach dem Verkauf beruhen spätere Zahlungen auf dem gesonderten Mietvertrag. Jede Zahlung wird dem jeweiligen Objekt und Vertrag zugeordnet.