Abtretung
Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Der neue Gläubiger kann die Forderung anschließend im eigenen Namen geltend machen.
Glossar
Das Glossar erklärt zentrale Begriffe der Website in verständlicher Sprache. Es bietet Orientierung zu Forderungsankauf, Objektkauf und Abtretung.
Begriffe
Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Der neue Gläubiger kann die Forderung anschließend im eigenen Namen geltend machen.
Juristische Bezeichnung für die Abtretung einer Forderung. Gemeint ist der Wechsel vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger.
Der bisherige Gläubiger, der seine Forderung an einen neuen Gläubiger überträgt.
Der neue Gläubiger, der die Forderung erwirbt und nach der Abtretung geltend machen kann.
Ein abgegrenzter Bestand mehrerer Forderungen. Jede Forderung muss anhand von Schuldner, Vertrag, Betrag und weiteren Vorgangsmerkmalen bestimmbar sein.
Der rechtliche Bestand und die sachliche Berechtigung einer Forderung. Vereinfacht gesagt: Es wird geprüft, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach besteht.
Ein Grund, aus dem eine Forderung ganz oder teilweise nicht berechtigt sein kann. Beispiele sind eine bereits erfolgte Zahlung, ein rechtzeitiger Widerruf, eine Minderung oder ein fehlender Vertragsschluss.
Erwerb eines konkret bestimmten betrieblichen Wirtschaftsguts im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Überlassung eines betrieblichen Objekts gegen Miete für eine vereinbarte Nutzungszeit. Das Eigentum bleibt beim Vermieter.
Kaufvertrag, bei dem der Kaufpreis in vereinbarten Raten gezahlt wird. Häufig geht das Eigentum erst nach vollständiger Zahlung auf den Käufer über.
Verkauf eines vorhandenen betrieblichen Objekts an EUROPAY mit anschließender Rückmiete auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags.
Zuordnung einer Zahlung zu einem konkreten Vertrag, Objekt oder Forderungsvorgang. So kann nachvollzogen werden, wofür die Zahlung geleistet wurde.