Aufsichtsrecht

Rechtliche Einordnung unserer Leistungen

Diese Seite erläutert die zivil- und aufsichtsrechtliche Struktur unserer Leistungsbereiche. Maßgeblich sind klare Verträge, dokumentierte Eigentums- und Forderungslagen sowie nachvollziehbare Zahlungsflüsse.

Compliance-Besprechung mit Unterlagen

KWG, ZAG und BGB

Forderungen, Objekte und Zahlungen werden vertraglich eindeutig zugeordnet

KWG: Forderungsankauf

Der Forderungsankauf betrifft abgegrenzte, bestehende Forderungsportfolios. EUROPAY erwirbt die Forderungen im eigenen Namen und macht sie nach wirksamer Abtretung als eigene Ansprüche geltend.

KWG: Objektgeschäfte

Der Objektbereich umfasst gewerbliche Objektmiete, gewerblichen Mietkauf und Sale and Rent Back für Unternehmer. Maßgeblich sind Eigentumsstellung, Nutzung, Kaufpreis und Mietentgelt.

ZAG: Zahlungsflüsse

Zahlungen beziehen sich auf eigene Kaufpreis-, Miet- oder Forderungsansprüche der EUROPAY. Ihre Abwicklung richtet sich nach der jeweils vereinbarten Vertragsstruktur.

BGB: Vertragsgrundlagen

Forderungen werden als Rechte nach § 453 BGB gekauft und nach § 398 BGB abgetreten. Objektgeschäfte beruhen je nach Modell auf einem Kaufvertrag, einem Eigentumsvorbehalt, einer Eigentumsübertragung, einem Besitzkonstitut oder einem Mietvertrag.

Aufsichtsrechtliche Maßstäbe

Orientierung an Inhalt und wirtschaftlicher Funktion

Für die aufsichtsrechtliche Einordnung sind Inhalt und wirtschaftliche Funktion des jeweiligen Geschäfts maßgeblich. Deshalb dokumentieren wir bereits in der Angebotsphase insbesondere Forderungserwerb, Eigentumsverhältnisse, Nutzung und Zahlungsflüsse.

Jeder Vertrag wird anhand seiner tatsächlichen Struktur und Durchführung beurteilt. Dadurch bleibt die rechtliche Einordnung eng mit der praktischen Abwicklung verbunden.

Vertragsgrundlagen

Maßgeblich ist die tatsächliche Ausgestaltung

Vertragsunterlagen, Eigentums- und Forderungslage sowie Zahlungswege bilden die Grundlage jeder Einordnung. Das schafft Klarheit für Unternehmer, Vertragspartner und Aufsicht.