Eigene Mietforderung
Mietzahlungen erfolgen ausschließlich auf eigene Mietforderungen der EUROPAY aus dem jeweiligen Mietvertrag.
Objektkauf
Unsere gewerbliche Objektmiete verschafft Unternehmern Zugriff auf geeignete betriebliche Objekte, ohne diese sofort kaufen zu müssen. Nutzung, Mietzeit, Pflichten und Rückgabe werden vor Vertragsschluss eindeutig geregelt.
BGB-Grundlage
EUROPAY überlässt dem Kunden ein geeignetes Objekt für die vereinbarte Mietzeit. Der Vertrag regelt insbesondere Nutzung, Pflege, Rückgabe und die Pflichten, die mit dem konkreten Objekt verbunden sind.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Objekt, Zustand und Nutzungszweck werden vor Vertragsschluss beschrieben und dokumentiert.
Eigentum und Rückgabe
EUROPAY bleibt Eigentümerin des Objekts. Nach Ende der Nutzungszeit richten sich Rückgabe, weitere Verwendung oder Verwertung nach dem Vertrag und dem Zustand des Objekts.
Die Vertragsunterlagen halten fest, welches Objekt überlassen wird, wie lange die Nutzung dauert, welche Miete vereinbart ist und welche Pflichten während der Mietzeit bestehen.
Zahlungszuordnung
Mietzahlungen erfolgen ausschließlich auf eigene Mietforderungen der EUROPAY aus dem jeweiligen Mietvertrag.
Objekt, Mietdauer, Miete und Rückgabe werden vor Vertragsschluss festgelegt.
Jede Zahlung wird dem jeweiligen Mietvertrag und dem konkreten Objekt zugeordnet.
Fragen zu Zustand, Nutzung und Rückgabe werden anhand der Vertragsunterlagen und der Objektdaten bearbeitet.