Objektkauf

Gewerbliche Objektmiete für betriebliche Nutzung

Unsere gewerbliche Objektmiete verschafft Unternehmern Zugriff auf geeignete betriebliche Objekte, ohne diese sofort kaufen zu müssen. Nutzung, Mietzeit, Pflichten und Rückgabe werden vor Vertragsschluss eindeutig geregelt.

Unternehmer prüfen ein betriebliches Objekt zur gewerblichen Nutzung

BGB-Grundlage

Nutzung auf Grundlage eines Mietvertrags

EUROPAY überlässt dem Kunden ein geeignetes Objekt für die vereinbarte Mietzeit. Der Vertrag regelt insbesondere Nutzung, Pflege, Rückgabe und die Pflichten, die mit dem konkreten Objekt verbunden sind.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Objekt, Zustand und Nutzungszweck werden vor Vertragsschluss beschrieben und dokumentiert.

Eigentum und Rückgabe

Planbare Nutzung mit geregelter Rückgabe

EUROPAY bleibt Eigentümerin des Objekts. Nach Ende der Nutzungszeit richten sich Rückgabe, weitere Verwendung oder Verwertung nach dem Vertrag und dem Zustand des Objekts.

Die Vertragsunterlagen halten fest, welches Objekt überlassen wird, wie lange die Nutzung dauert, welche Miete vereinbart ist und welche Pflichten während der Mietzeit bestehen.

Zahlungszuordnung

Mietzahlungen aus dem Vertrag mit EUROPAY

Eigene Mietforderung

Mietzahlungen erfolgen ausschließlich auf eigene Mietforderungen der EUROPAY aus dem jeweiligen Mietvertrag.

Klare Vertragsdaten

Objekt, Mietdauer, Miete und Rückgabe werden vor Vertragsschluss festgelegt.

Nachvollziehbare Zahlungen

Jede Zahlung wird dem jeweiligen Mietvertrag und dem konkreten Objekt zugeordnet.

Klärung zum konkreten Objekt

Fragen zu Zustand, Nutzung und Rückgabe werden anhand der Vertragsunterlagen und der Objektdaten bearbeitet.