Forderungsankauf

Forderungsportfolios geordnet prüfen und wirtschaftlich verwerten

EUROPAY prüft den Ankauf klar abgegrenzter Forderungsbestände. Dazu gehören bereits entstandene, fällige oder notleidende Forderungen. Verkäufer erhalten einen geordneten Weg, auch komplexe Portfolios wirtschaftlich zu bewerten und zu verwerten.

Geschäftsführung prüft ein Forderungsportfolio

Ankaufsprüfung

Begründete Entscheidung auf belastbarer Datengrundlage

EUROPAY prüft, ob die Forderungen rechtlich bestehen, ausreichend nachgewiesen und wirksam übertragbar sind. Außerdem betrachten wir Schuldnerstruktur, offene Salden, vorhandene Unterlagen und bekannte Einwendungen. Daraus entsteht eine begründete Entscheidung über Ankauf und Kaufpreis.

Jedes Portfolio wird einzeln geprüft. Entscheidend sind die wirtschaftliche Werthaltigkeit, die Qualität der Nachweise und die eindeutige Zuordnung jeder Forderung zu einem konkreten Vorgang.

Zivilrechtliche Grundlage

Rechtskauf und Forderungsabtretung

Beim Forderungsverkauf wechselt der Gläubiger. Rechtlich handelt es sich um einen Rechtskauf nach § 453 BGB. Die Forderung wird durch Abtretung nach § 398 BGB übertragen; eine gesonderte Zustimmung des Schuldners ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.

Der Gläubigerwechsel ändert grundsätzlich nichts am Inhalt der Forderung. Rechte und Einwendungen des Schuldners bleiben erhalten und können nach § 404 BGB auch gegenüber EUROPAY geltend gemacht werden.

Was wir prüfen und übernehmen

Was Sie vom Forderungsankauf erwarten können

Portfolio-Prüfung

Wir werten Verträge, Nachweise, Salden, Einwendungen und Datenqualität systematisch aus.

Erwerb im eigenen Namen

Nach wirksamer Abtretung macht EUROPAY die Forderung als neuer Gläubiger im eigenen Namen geltend.

Kaufmännische Klärung

Zahlungen, Rückfragen und Nachweise werden dem passenden Forderungsvorgang zugeordnet.

Kommunikation mit Schuldnern

Empfänger eines Mahnschreibens erhalten verständliche Informationen zum Gläubigerwechsel, zur Nachweisprüfung und zu möglichen Einwendungen.

Prüfung vor dem Ankauf

Vor jedem Ankauf steht eine sorgfältige Prüfung

Wir prüfen insbesondere Vertragsschluss, Leistungserbringung, Fälligkeit, Verjährungsrisiken, Zahlungen, Stornos, Beschwerden, Widerrufe, mögliche Abtretungshindernisse und die technische Zuordnung jedes Datensatzes zum jeweiligen Schuldner.

Nach dem Erwerb

Nach wirksamer Abtretung ist EUROPAY neuer Gläubiger. Zahlungen, Nachweise und Rückfragen werden anschließend über die angegebenen Kontaktwege bearbeitet.